Inhaltsverzeichnis
ZUM INHALT 1
MATERIALIEN 4
Einstiegsmodul: Fluchtursache Menschenrechte 4
M 1.1 Hossein Asivand: available and unavailable (2017) 4
Grundkurs: Die Geschichte der Menschenrechte
I. Teil: Die Menschenrechte - eine Erfindung der Antike? 5
M 2.1 Aristoteles (384-322 v. Chr.): Politik (Auszug) 5
M 2.2 Schema zur attischen Demokratie5
2. Teil: Mittelalter und Renaissance 6
M 3.2 Das Menschenbild in der Renaissance 6
3. Teil: Die Staatstheorien der Frühen Neuzeit - Absolutismus 7
M 4.1 Jean Bodin (1529-1596): "Über den Staat" (1576) 7
M 4.2 Orientierungswissen: Glaubenskriege und Aufstände 7
M 4.3 Bischof Jacques Benigne Bossuet: "Die Politik ..." (1682) 8
M 4.4 Antrittsrede Ludwigs XIV. vor dem Staatsrat am 10. März 1661 8
M 4.5 Orientierungswissen: Der Ausbau der Macht unter Ludwig XIV. 8
4. Teil: England - das Mutterland des Parlamentarismus 9
M 5.1 Thomas Hobbes: "Leviathan" (1651) 9
M 5.2 Orientierungswissen: Die Entwicklung in England 10
M 5.3 Die "Bill of Rights" (1689) 11
M 5.4 Die konstitutionelle Monarchie in England nach der "Glorious Revolution" 12
5. Teil: Die Aufklärung als Basis der Menschenrechte 13
M 6.1 Die Encyclopedie von Diderot und d'Alembert (1751-1772) 13
M 6.2 Die Philosophen der Aufklärung: Immanuel Kant und Denis Diderot 13
M 6.3 Wie aufgeklärt sind wir heute? 14
6. Teil: Die USA - Mutterland der Demokratie 15
M 7.1 Thomas Paine: "Common Sense" (1776) 15
M 7.2 Virginia Bill of Rights (1776) von George Mason 15
M 7.3 Inaugurationsrede von US-Präsident Barack Obama am 21.1.2009 18
M 7.4 Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika von 1787 19
7. Teil: Die Französische Revolution und die Menschenrechte 20
M 8.1 Präsentation der "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" von 1789 20
M 8.2 Olympe de Gouges und die Debatte um die Frauenrechte 21
M 8.4 Maximilien de Robespierre: 11. Rede im Konvent am 5. Februar 1794 22
M 8.5 Brief des deutschen Studenten Erich Bollmann über Frankreich (1794) 22
Vertiefungsmodul: Die Rechte der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland 23
M 9.2 Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Frauenrechten 23
M 9.3 Aus einer Rede Franz-Josef Wuermelings zum Muttertag 1959 23
Vertiefungsprojekt: Menschen- und Bürgerrechte - eine Erfolgsgeschichte? 24
M 10.1 Projekt zum Thema Menschenrechte 24
Folien
M 3.1 Die Ständeordnung Folie 1
M 8.3 James Gillray: "Un petit Souper à la Parisienne" Folie 2
M 9.1 Hausfrau führt Kassenbuch Folie 3
Klausurvorschlag
Die Debatte über Aktiv- und Passivbürger sowie das Wahlrecht in Frankreich (1789) 25
UNTERRICHTSVERLAUF
LITERATUR 3. Umschlagseite
VIDEOFILME
CD-ROM Video 01-Video 02
ERGÄNZENDE MATERIALIEN
CD-ROM Extra
Verlagstext
"Geschichte betrifft uns" bietet Planungsmaterial für einen modernen und interessanten Geschichtsunterricht in der Sek. II unter Berücksichtigung der Klassen 9 und 10. Jede Ausgabe enthält: eine Einführung ins Thema, kopierfertige Vorlagen der Texte, Übersichten, Schaubilder, Karikaturen und Fotos, Vorschläge für den Unterrichtsverlauf, Tafelbilder und einen Klausurvorschlag. In jeder Mappe finden Sie außerdem zwei farbige OH-Folien und eine CD-ROM.
Leseprobe
Beate Fiebig-Thiele und Stephanie Manz
Menschenrechte in historischer Perspektive
Fragt man Schülerinnen und Schüler nach ihren Rechten, fällt es ihnen nicht schwer, Beispiele zu benennen. Fragt man sie aber, woher sie das ableiten, diese Rechte zu haben, kommen Antworten zögerlicher. Auch wenn es keinen absoluten Schutz gegen Menschenrechtsverletzungen gibt, nehmen wir in unserer Gesellschaft die Menschenrechte, die seit 1949 im Grundgesetz in Artikel 1-19 als Grundrechte fest verankert sind, inzwischen als so selbstverständlich wahr, dass wir uns nur noch wenig Gedanken darum machen, warum wir diese Rechte für uns beanspruchen dürfen, es in anderen Gegenden dieser Welt aber noch ein weiter Weg dorthin ist. Eng verknüpft und kaum zu trennen sind diese Rechte mit der Entstehung und Entwicklung der Demokratie - ist die Volkssouveränität doch eine maßgebliche Voraussetzung für die Garantie von individuellen Freiheiten und Rechten. Als die Vereinten Nationen 1948 die All-gemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten, der 1966 ein Zivil- und ein Sozialpakt folgten, wollte man den Schutz der Menschenrechte global fest-schreiben. Dennoch reichen diese und andere Maßnahmen, wie der UN-Menschenrechtsrat oder der Internationale Gerichtshof in Den Haag, nicht aus - die Menschenrechtsverletzungen scheinen laut dem Report von Amnesty International global eher wieder zuzunehmen. Umso wichtiger erscheint es, einen Blick auf die lange Entwicklung bis hin zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und darüber hinaus zu werfen, um eine vorläufige Antwort auf die Frage zu finden, ob die Erklärung der Menschenrechte eine Erfolgsgeschichte war und ist.
Das antike Griechenland - das Mutterland der Demokratie und der Menschenrechte?
Wirft man einen Blick in aktuelle Schulbücher, beginnt die Reihe über die Menschenrechte fast immer mit dem antiken Griechenland. Geht doch der Begriff der Demokratie auf den griechischen Wortursprung demos = Volk und kratein = herrschen zurück. Der Philosoph Platon (427-347 v. Chr.), dessen Lehre von den schlechten Erfahrungen mit der Demokratie und ihrem Zerfall geprägt war, scheint - wenn auch ironisch - daraus schon die ersten Grundrechte abzuleiten: "Nun, da ist wohl zuerst, dass sie frei sind, dass der Staat voll Freiheit und voll Redefreiheit ist, und dass in ihm unbedingte Erlaubnis herrscht, zu tun, was einer nur will [...]." (Zit. nach: www.opera-platonis.de/Politeia.pdf)
Bei näherer Betrachtung fällt allerdings auf, dass die attische Demokratie zwar den Vollbürgern (ca. 40.000 Männern) politische Mitbestimmung garantierte, was aber nicht für die Frauen, Metöken und Sklaven galt. Unveräußerliche Menschenrechte wie Meinungsfreiheit oder das Recht auf Opposition gab es nicht, Gleichheit bedeutete lediglich, dass alle Vollbürger für alle Ämter ausgelost werden konnten. Das "Mutterland der Menschenrechte" war das antike Griechenland damit eher nicht.
Mittelalter und Frühe Neuzeit - die Ständegesellschaft im Widerspruch zu allgemeinen Rechten?
Für viele Jahrhunderte blieb das Prinzip der attischen Demokratie ein einmaliges Experiment - und damit auch Ideale wie Freiheit und Gleichheit. Eine wirkliche Mitbestimmung und Menschenrechte kannten weder die römische Republik noch die Germanen. Im Frankenreich setzte sich die
Ständegesellschaft mit der Grundherrschaft und dem Lehnswesen durch. Jeder Stand hatte seine gottgegebenen Aufgaben zu erfüllen: Der Klerus (1. Stand) war für geistige und religiöse Aufgaben zuständig, der Adel (2. Stand) sollte regieren sowie kämpfen und der dritte Stand, im Mittelalter in erster Linie Bauern und erst ab dem 12. Jahrhundert durch den Anstieg der Städtegründungen auch Stadtbürger, sollte arbeiten. Im System der Grundherrschaft hatten die häufig unfreien Bauern auf dem Land des Grundherrn zu arbeiten und ihm Abgaben zu leisten, der wiederum bot ihnen Schutz. Auch die Gerichtsbarkeit wurde von den Grundherren ausgeübt, die so-wohl dem ersten als auch dem zweiten Stand angehörten. Individuelle Grundrechte gab es in diesem System nicht, sie wurden auch nicht eingefordert, da das System als gottgegeben angesehen wurde. Daran änderte auch die Zeitenwende zur Frühen Neuzeit nichts, die durch die herausragenden (Wieder-)Entdeckungen und Erfindungen als epochal gilt. Trotz Individualisierung des Menschen und Relativierung der kirchlichen Macht, auch im Zuge der Reformation, blieb das eigentliche Gesellschaftsmodell unangetastet. Nur ein verschwindend kleiner Teil der Gesellschaft profitierte von den neuen Entwicklungen. Der Großteil der Gesellschaft blieb gedanklich im Mittelalter verhaftet, erkennbar an den Hexenverfolgungen und der Inquisition. [...]