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Patientenrechte am Ende des Lebens Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Selbstbestimmtes Sterben 7. Auflage
Patientenrechte am Ende des Lebens
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Selbstbestimmtes Sterben


7. Auflage

Wolfgang Putz, Beate Steldinger, Tanja Unger

Deutscher Taschenbuch Verlag
EAN: 9783423512428 (ISBN: 3-423-51242-3)
350 Seiten, paperback, 12 x 19cm, 2021

EUR 19,90
alle Angaben ohne Gewähr

Umschlagtext
Heute können Patienten selbst bei schwersten unheilbaren Körper- und Gehirnschäden fast "unendlich" lang am Leben gehalten werden. Nicht selten muss dann das "Sterbenlassen" des Patienten juristisch erkämpft werden. Die Autoren zeigen anhand praxisnaher Fälle, wie man sinnvoll für eine solche Situation vorsorgt und notfalls das Recht auf den eigenen Tod erstreitet. Behandelt sind u.a. folgende Themen und Fragen: Selbstbestimmung und Vorsorge bei Krankheit und Tod, Durchsetzung Ihrer Rechte, Recht auf Leben, Recht auf Sterben, Pflicht zu leben? Medizinische und rechtliche Grundlagen. Der Ratgeber konzentriert sich auf den Vorsorgeaspekt (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht). Mit der zunehmenden Verbreitung von Patientenverfügungen wächst auch das Bewusstsein, dass es einen Anspruch auf das gezielte Zulassen des Sterbens nach dem Patientenwillen gibt. Mehr denn je wird von Angehörigen auch nach mündlichen Willensäußerungen der oft jahrelang bewusstlosen Patienten geforscht und der Patientenwille sodann ggf. gegen den Widerstand von Ärzten, Kliniken und Pflegeheimen durchgesetzt. Die Autoren, die die höchstrichterliche Rechtsprechung maßgeblich mit herbeigeführt haben, gehen hierauf besonders ein. Im Zusammenhang mit dieser Entwicklung verbreitet sich die Erkenntnis, dass auch bei der Beihilfe zur Selbsttötung allein der Wille des Patienten maßgeblich ist. Auch diese Problematik wird von den Autoren verstärkt beleuchtet. Die Neuauflage behandelt drei weitere wichtige Entscheidungen des BGH zur rechtswirksamen Formulierung von Patientenverfügungen 2016, 2017 und 2018. Ferner werden folgende Entscheidungen aufgenommen:die des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB vom 26.2.2020 sowiedes BGH zur Frage einer Entschädigung bei Fortführung einer nicht mehr indizierten lebensverlängernden Behandlung durch einen Hausarzt vom 2.4.2019.Alle o.g. Entscheidungen betreffen Fälle der Autorenkanzlei. Zielgruppe: Für Betroffene, Angehörige, Betreuer, Ärzte, Pflegepersonal, Anwälte, Rechtspfleger und Richter.

Beate Steldinger, Wolfgang Putz und Tanja Unger sind Rechtsanwälte in München. Durch ihre medizinrechtlich orientierte Beratungstätigkeit sind sie seit vielen Jahren mit den in diesem Ratgeber behandelten Problemstellungen vertraut.
Rezension
Am Ende des Lebens tun sich seit dem 20. Jhdt. zunehmend neue, ethische Problemfelder auf, die auch juristische Auswirkungen haben und mittlerweile in die Gesetzgebung einfließen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Selbstbestimmtes Sterben stellen heutzutage nicht nur ethische sondern auch juristische Bereiche dar, die immer wieder neue ausgehandelt und diskutiert werden müssen, - und die in konkreten medizinischen Behandlungsfällen konkrete juristische Grundlagen benötigen und manchmal nur durch Anwälte zur Geltung gebracht werden können. Die Autor/innen dieses Beck-Rechtsberaters sind als Anwälte auf derlei medizin-juristische Problemfelder spezialisiert und geben hier zu den Patientenrechten am Ende des Lebens entsprechende juristische Auskunft (vgl. Inhaltsverzeichnis). Heute können Patienten selbst bei schwersten unheilbaren Körper- und Gehirnschäden fast "unendlich" lang am Leben gehalten werden. Nicht selten muss dann das "Sterbenlassen" des Patienten juristisch erkämpft werden. Die Autoren zeigen anhand praxisnaher Fälle, wie man sinnvoll für eine solche Situation vorsorgt und notfalls das Recht auf den eigenen Tod erstreitet. Der Ratgeber konzentriert sich auf den Vorsorgeaspekt (Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht).

Dieter Bach, lehrerbibliothek.de
Inhaltsverzeichnis
Geleitwort zur 1. Auflage V
Vorwort zur 7. Auflage VII
Inhaltsübersicht XI
Abkürzungsverzeichnis XXI
Literaturverzeichnis XXIII

1. Kapitel
Einführung 1


I. Sterben einst und jetzt und in Zukunft 1

II. Die PEG — eine Erfindung, die die Welt veränderte 6

III. Wirtschaftliche Interessen rund um den Tod 9

1. Kranken- und Pflegeversicherung 9
2. Interessen von Angehörigen 10
3. Interessen der Ärzte, Heime, Pflegekräfte 11

IV. Vier Fälle aus der Praxis 12

V. Recht auf Leben — Recht auf Sterben — Pflicht zu leben? 18

2. Kapitel
Leben und Leiden verlängern oder Sterben zulassen? 29


I. Behandlung nach Indikation 29

II. Behandlung nach dem Willen des Patienten 40

1. Der Patient kann selbst entscheiden 40
2. Der Patient hat selbst vorausentschieden — Verfahren ohne Vertreter 48
3. Der Vertreter des Patienten (Bevollmächtigter oder Betreuer) muss entscheiden 50
4. Der Wille des entscheidungsunfähigen Patienten 55
a) Patientenverfügung 55
b) Behandlungswünsche 56
c) Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens durch Angehörige, Bevollmächtigte oder rechtliche Betreuer 58
d) Wenn kein Patientenwille feststellbar ist: im Zweifel Behandlung nach Indikation 61
e) Bei Uneinigkeit über die Indikation: im Zweifel für das Leben 61

III. Wer muss das Sterben zulassen? 61

1. Arzt 62
2. Klinik 66
3. Pflegeheim oder Hauspflegedienst 67
4. Bevollmächtigte, Betreuer und Betreuungsrichter 79

IV. Strategien 85

1. Gütliches Vorgehen 86
a) Beratung in Anwesenheit eines Anwalts 86
b) Das Gespräch mit dem behandelnden Arzt 87
c) Round Table — ein Gespräch mit allen Beteiligten 88
2. Vorgehensweise bei Widerstand 90
a) Widerstand von Arzt oder Klinik 90
b) Widerstand des Heimes 91
c) Vermeidung von Prozessen — Möglichkeiten des Nachgebens 92
d) Nach Hause zu den Angehörigen nehmen 92
e) Wenn Betreuer dem Patientenwillen im Weg stehen 95
3. Der Rechtsweg (Welche Gerichtsbarkeit?) 96
a) Zivilrechtsweg 97
b) Betreuungsgericht 101
c) Familiengericht 109
d) Strafjustiz 109

3. Kapitel
Vorsorge für Krankheit und Sterben 113


I. Bestimmung eines Vertreters 116

1. Vorsorgevollmacht 118
a) Rechtliche Grundlage — Vollmacht vor Betreuung 118
b) Gleichstellung von Vorsorgebevollmächtigtem und Betreuer 119
c) Juristisches zur Vorsorgevollmacht 121
d) Angst vor Missbrauch einer (sofort wirksamen) Vorsorgevollmacht 126
e) Weitere Tipps und wichtige Informationen zur Vorsorgevollmacht 128
f) Besondere Inhalte einer Vorsorgevollmacht — notwendige gesetzlich vorgeschriebene Inhalte 136
g) Bankvollmacht 139
2. Die rechtliche Betreuung — Betreuungsverfügung 140
a) Rechtliche Betreuung 140
b) Betreuungsverfügung 142
II. Regelungsinhalt der Patientenverfügung 143
1. Willensbildung und Gespräche über Krankheit und Tod 143
a) Der Patientenwille — Entwicklung in drei Schritten 147
b) Keine Rechtfertigungspflicht 154
c) Ärztliche Aufklärung als rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung? 156
2. Fixierung des Patientenwillens in einer Patientenverfügung 158
a) Schriftform 158
b) Inhalte einer Patientenverfügung 159
c) Patientenverfügungen für besondere Fälle und „Andersdenkende" 166
3. Tipps zur Absicherung der Patientenverfügung 173
a) Keine eigenen Formulierungsversuche 173
b) Regelmäßig aktualisieren 176
c) Keine eigenmächtige Kombination verschiedener Formulare 177
d) Handschriftliche Abfassung 178
e) Erforderlichkeit von Zeugen 178
f) Notarielle Beurkundung 179
g) Einschaltung eines Rechtsanwalts 179
4. Andere Denkansätze zur Patientenverfügung 180
a) Humanistischer Verband 180
b) Bausteinprinzip 180
c) Vorformulierte Wertvorstellungen 180
d) Die christliche Patientenverfügung (Katholische und Evangelische Kirche Deutschlands 2018) 181
e) Patientenverfügungen von Ärztekammern 181
f) Digitale Patientenverfügungen 182

4. Kapitel
Medizinische Grundlagen 185


I. Kurative Medizin — Palliative Medizin 185

II. Lebenserhaltung durch Intensivmedizin bzw. Substitution 188

1. Die PEG — Technik und Risiken, Fluch und Segen 191
2. Das Legen der PEG — „ethische Pflicht" zur Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse? 193
3. Flüssigkeits- und Nahrungsbedarf in der Sterbephase 197
4. Sterben des Menschen bei Beendigung der Substitution 201
a) Einstellung der Beatmung 201
b) Einstellung der künstlichen Niere (Dialyse) 202
c) Einstellung der Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit 202
d) Ausfüllen des Totenscheins bei Tod infolge Beendigung der Substitution 203

III. Formen der Lebensverlängerung 204

1. Antibiose als Beispiel für Medikation 204
2. Die PEG für vorübergehende Ernährung in der kurativen Phase 204
3. Die PEG im Heim- und Pflegebereich 205

IV. Hirntod: Großhirn, Stammhirn, Gesamthirn 206

V. Apallisches Syndrom — Koma — Wachkoma — Kommunikationsverlust 209

1. Kann der Patient „aufwachen"? 209
2. Was bekommt der Patient mit? 210
3. Der Umgang mit Komapatienten 212

5. Kapitel
Rechtsgrundlagen 215


I. Formen der Sterbehilfe 215

1. Passive Sterbehilfe 216
a) Sterbebegleitung 217
b) Zulassen des Sterbens 217
2. Aktive Sterbehilfe 219
a) Indirekte aktive Sterbehilfe 219
b) Direkte aktive Sterbehilfe 222
c) Beihilfe zur Selbsttötung des Patienten 223
d) Aktiver und passiver Suizid versus Tötung auf Verlangen - Abgrenzungsfragen 227

II. Die Grundrechte des Grundgesetzes 230

III. Zu den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vom 21.1.2011
(Deutsches Ärzteblatt 2011, 5. A 346) 231

1. Zur „Präambel" 231
2. Zu „I. Ärztliche Pflichten bei Sterbenden" 232
3. Zu „II. Verhalten bei Patienten mit infauster Prognose" 233
4. Zu „III. Behandlung bei schwerster zerebraler Schädigung" 233
5. Zu „IV. Ermittlung des Patientenwillens" 234
6. Zu „V. Betreuung von Schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen" 235
7. Zu „VI. Vorsorgliche Willensbekundungen des Patienten" 235

Anhang 237

I. Gesetzestexte (Auszüge) 240

1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) 240
2. Strafgesetzbuch (StGB) 240
3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 241
4. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) 251
5. Sozialgesetzbuch V (SGBV) 252

II. Verlautbarungen der Bundesärztekammer (Auszüge), Leitlinien und Grundsätze zur künstlichen Lebensverlängerung 254

1. Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vom 21.1.2011 254
2. Leitlinien und medizinethische Stellungnahmen zur Frage der Indikation künstlicher Lebensverlängerung mittels PEG bei einwilligungsunfähigen Patienten ohne Genesungs- und/oder Remissionschance (Zusammenstellung) 262

III. Gerichtliche Entscheidungen 267

1. BGH NJW 1984, 2639 („Wittig-Urteil" bzw. "Peterle-Urteil": Nichtrettung einer Suizidentin) 267
2. LG Ravensburg MedR 1987, 196 = NStZ 1987, 229
(Abschalten der Beatmung ist keine aktive Sterbehilfe) 268
3. OLG München NJW 1987, 2940 (Hackethal: Suizidhilfe) 269
4. BGH NJW 1995, 204 (Kemptener Entscheidung: Zulassen des Sterbens durch Beendigung der künstlichen Ernährung) 270
5. BVerfG NJW 2002, 206 (Zeugen-Jehovas-Entscheidung: Verbindlichkeit des Verbotes einer lebensrettenden Bluttransfusion) 272
6. BGH NJW 2003, 1588 („Kieler Fall" zu § 1904 BGB zum Patientenwillen, Verfahren vor dem Betreuungsgericht u.a.) 274
7. BGH vom 8.6.2005 (Kiefersfeldener Fall — Peter K. (I.) Fall 16: Anspruch auf Unterlassung der Zwangsernährung gegen ein Pflegeheim), NJW 2005, 2385 277
8. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436 (Eignung des Betreuers) 279
9. OLG München vom 26.4.2006 (Kiefersfeldener Fall — Peter K. (II.) — Fall 16: Schadensersatz für rechtswidrige Lebensverlängerung), 3 U 1776/06, GesR 2006, 524 280
10. OLG München vom 25.1.2007 (Eignung des Betreuers — Neuöttinger Fall), 33 Wx 6/07, NJW 2007, 3506 281
11. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom 22.1.2001, 11 Js 19258/00, Ermittlungsverfahren wegen Totschlags nach Zulassen des Sterbens durch Beendigung der künstlichen Ernährung 283
12. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Traunstein vom 1.2.2002, 201 Js 741/02, Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags (Fall des Peter K. — Fall 16) durch
Anordnung der Beendigung der künstlichen Ernährung 286
13. BGH vom 25.6.2010 (Fall Putz — oben Fall 16a), NJW 2010, 2963 (Pressemitteilung des BGH zur Durchtrennung einer Magensonde zur Verhinderung der Wiederaufnahme rechtswidriger Leidensverlängerung) 288
14. Staatsanwaltschaft München I, Einstellungsverfügung vom 30.7.2010, 125 Js 11736/09, MedR 2011, 291 (Begleitung eines Suizides durch die Familie) 291
15. OLG Hamm, Beschluss vom 24.5.2007, NJW 2007, 2704 (Fall Jule — Fall 12a, Recht der Eltern, weitere künstliche Lebensverlängerung der vierjährigen Tochter im dauerhaften Koma abzulehnen) 295
16. Kammergericht Berlin vom 16.2.2012, MedR 2012, 596 (Schmerzensgeldbemessung für Koma mit Minimalbewusstsein, sog. MCS) 296
17. LG Deggendorf, Beschluss vom 13.9.2013, DÄB1. 2014, 111 (44) (Beachtlichkeit des Willens des Suizidenten steht Rettungspflicht entgegen) 297
18. BGH, Beschluss vom 17.9.2014, XII ZB 202/13, NJW 2014, 3572 (Feststellung des Patientenwillens, keine Beschrän- kung der Reichweite der Selbstbestimmung) 298
19. BGH vom 6.7.2016, XII ZB 61/16, NJW 2016, 28; vom 8.2.2017, XII ZB 604/15, NJW 2017,1737 und vom
14.11.2018, XII ZB 107/18, NJW 2019, 600 (Anforderungen an eine valide Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht) 300
20. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2.3.2017, 3 C 19.15 (Natriumpentobarbital), NJW 2017, 2215 (Zugang zu tauglichem Suizidmittel darf vom Staat nicht übermäßig beschränkt werden) 301
21. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 3.7.2019, 5 StR 132/18, NJW 2019, 3092 (Rechtliche Voraussetzungen für eine Beihilfe zum Suizid) 302
22. BGH, Urteil des 6. Zivilsenates (Arzthaftungssenat) vom 2.4.2019, VI ZR 13/18, NJW 2019 1741 (Schadensersatz für rechtswidrige Lebensverlängerung II) zu OLG München, Urteil vom 21.12.2017, 1 U 454/17 (vgl. auch Urteil Nr. 9) 302
23. Bundesverfassungsgericht, Urteil des 2. Senates vom 26.2.2020, 2 BvR 2347/15, 651/16, 1261/16, 1593/16, 2354/16 und 2527/16, NStZ-RR 2020, 104 (Frage der Verfassungswidrigkeit des § 217 StGB, „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung") 304

IV. Übersichten 306

1. Rechtsgrundlagen einer medizinischen Behandlung: Indikation und Patientenwille 306
2. Selbstbestimmung — Fremdbestimmung 307
3. Formen der Sterbehilfe — Was ist erlaubt, was ist verboten? 308

V. Muster für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht 310

1. Beispiel einer Standard-Patientenverfügung 312
2. Patientenverfügung für Schwerkranke 317
3. Patientenverfügung (Besonderer Text für ALS-Kranke) 321
4. Patientenverfügung (Besonderer Textzusatz für die Regelung der schleichenden Demenz, Alzheimerkrankheit oder vergleichbarer gesundheitlicher Entwicklungen) 323
5. Patientenverfügung (absolutes Verbot jeglicher Reanimation, ggf. Verbot der Beatmung bei Erkrankung an Covid-19 („Corona")) 324
6. Patientenverfügung für Kinder (auch „Elternverfügung für ein krankes Kind") 325
7. Die Vorsorgevollmacht 327
8. Modifizierung der Garantenpflicht für den Suizid 331
9. Erklärung zur Organspende 333

VI. Verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Friedhelm Hufen zum Fall Peter K. (Auszüge) 334

Sachverzeichnis 349