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Hegels Grundlinien einer Philosophie des Rechts Ein dialogischer Kommentar
Hegels Grundlinien einer Philosophie des Rechts
Ein dialogischer Kommentar




Pirmin Stekeler

Meiner Hamburg
EAN: 9783787338863 (ISBN: 3-7873-3886-1)
1134 Seiten, hardcover, 13 x 20cm, Oktober, 2021

EUR 98,00
alle Angaben ohne Gewähr

Umschlagtext
Kaum ein Text der Philosophiegeschichte hat eine Übersetzung in heutige Ausdrucksformen so nötig wie Hegels „Rechtsphilosophie“. Von Geist und Denken dieses Textes sind wir durch eine bloß scheinbar gemeinsame Sprache getrennt wie sprichwörtlich England und die Vereinigten Staaten.

Die Folge ist, dass Hegels Grundlegung aller Staats- und Sozialwissenschaften den einen zu konservativ, den anderen zu liberal ist, den einen als restaurativ, den anderen als sozialrevolutionär erscheint. Stekelers Kommentar zeigt dagegen, dass es Hegel in erster Linie um eine radikale Säkularisierung jedes Grund- und Verfassungsrechts samt zugehöriger Ethik und Moral geht. Wir können uns weder mit einem Gesetz beruhigen, das mythisch, d. h. rein verbal, auf einen Gott zurückgeführt wird, noch mit einem „Naturrecht“ oder einer „Vernunftmoral“. Die Aufgabe ist vielmehr, alle normativen Rechte und Pflichten als Antworten auf Probleme freier Kooperation und damit als notwendige Bedingungen freien Personseins explizit zu machen.
Rezension
Zu Recht wurde Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770-1831), der große Philosoph des Deutschen Idealismus, zu seinem 250. Jubiläum in zahlreichen Publikationen gewürdigt: in Biographien, in Monographien sowie in Kommentarbänden. Unter diesen ragen besonders die von Pirmin Stekeler (*1952), Philosophieprofessor an der Universität Leipzig, hervor. Bisher liegen von dem Hegel-Experten umfangreiche Kommentare zu folgenden Hauptwerken Hegels vor: zur „Phänomenologie des Geistes“ sowie zu den beiden Bänden der „Logik“. Jüngst erschien im Felix Meiner Verlag Stekelers Kommentar zu Hegels 1821 veröffentlichten „Grundlinien der Philosophie des Rechts“.
Der „Jahrtausendphilosoph“ setzt sich in der Abhandlung nicht nur mit Fragen der Rechtsphilosophie, sondern auch der Ethik, Sozialphilosophie und politischen Philosophie differenziert auseinander: Was ist das Ich? Hat der Mensch einen freien Willen? Wann gilt eine Person als rechtsfähig? Wie lässt sich ein Eigentumsrecht begründen? Ist Rechtschaffenheit eine zentrale Tugend? Welche Bedeutung besitzt das „objektiv Sittliche“ in einer Moralphilosophie? Wodurch zeichnet sich die bürgerliche Gesellschaft aus? Warum ist Gewaltenteilung notwendig? Welche Bedeutung kommt der Säkularisierung im Kampf gegen Willkür zu? Ist Fortschritt an die Anerkennung von Rechtsansprüchen von Bürger:innen gebunden?
Der Kommentarband Stekelers umfasst erstens eine exzellente historisch-systematische Einführung in Hegels „Rechtsphilosophie“, zweitens den gesamten Textkorpus Hegels und drittens den systematisch-interpretierenden Kommentar zu den Textabschnitten des Philosophen. Dabei setzt der Leipziger Philosophieprofessor die tiefschürfenden Reflexionen Hegels gekonnt in Beziehung zum philosophischen Diskurs der Gegenwart. Der zum Selbststudium der „Rechtsphilosophie“ bestens geeignete Kommentar von Stekeler richtet sich zwar primär an Studierende und Hochschullehrende der Philosophie, ist m. E. aber auch für gymnasiale Philosophie- und Ethiklehrkräfte von Bedeutung. Das Buch lädt sie dazu ein, in ihrem Fachunterricht mit Schüler:innen ausgewählte Passagen aus Hegels Rechtsphilosophie zu lesen sowie sich mit seinen Ideen und Argumentationen problemorientiert auseinanderzusetzen.
Fazit: Pirmin Stekelers meisterhafter „dialogischer Kommentar“ zu Hegels „Rechtsphilosophie“ erschließt allen philosophisch Interessierten das Werk und verdeutlicht eindrücklich die Aktualität des Hegelschen Denkens.

Dr. Marcel Remme, für lehrerbibliothek.de
Verlagsinfo
Von Geist und Denken von Hegels „Rechtsphilosophie“ sind wir durch eine bloß scheinbar gemeinsame Sprache getrennt wie sprichwörtlich England und die Vereinigten Staaten. Die Folge ist, dass Hegels Grundlegung aller Staats- und Sozialwissenschaften den einen zu konservativ, den anderen zu liberal ist, den einen als restaurativ, den anderen als sozialrevolutionär erscheint. Stekelers Kommentar zeigt dagegen, dass es Hegel in erster Linie um eine radikale Säkularisierung jedes Grund- und Verfassungsrechts samt zugehöriger Ethik und Moral geht. Wir können uns weder mit einem Gesetz beruhigen, das mythisch, d. h. rein verbal, auf einen Gott zurückgeführt wird, noch mit einem „Naturrecht“ oder einer „Vernunftmoral“. Die Aufgabe ist vielmehr, alle normativen Rechte und Pflichten als Antworten auf Probleme freier Kooperation und damit als notwendige Bedingungen freien Personseins explizit zu machen. Hegels freiheitspraktische Begründung des Staates im Sinn des Gesamts aller öffentlichen Angelegenheiten der res publica beginnt daher unter dem Titel eines abstrakten Rechts mit ganz allgemeinen handlungstheoretischen Selbstverständlichkeiten. Es folgt eine radikale Kritik an der bloß subjektiven Moral Kants und eine Explikation der grundlegenden Praxisformen der Familie und der bürgerlichen Gesellschaft mit ihrem vertragsgestützten Austausch von Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 9
Zur Einführung 19
Zum Argumentationsgang des Textes 33
Vorrede 41
Naturrecht und Staatswissenschaft 115
Einleitung 115
Einteilung 226
Erster Teil: Das abstrakte Recht 235
Das Eigentum 257
Besitznahme 290
Der Gebrauch der Sache 302
Entäusserung des Eigentums 317
Übergang vom Eigentum zum Vertrage 333
Der Vertrag 337
Das Unrecht 359
Unbefangenes Unrecht 363
Betrug 365
Zwang und Verbrechen 369
Übergang vom Recht in Moralität 402
Exkurs zu Kants Moralphilosophie 405
Zweiter Teil: Die Moralität 433
Der Vorsatz und die Schuld 448
Die Absicht und das Wohl 454
Das Gute und das Gewissen 477
Übergang von der Moralität in Sittlichkeit 549
Vom gemeinsamen Handeln zur bürgerlichen Gesellschaft 553
Dritter Teil: Die Sittlichkeit 559
Die Familie 590
Die Ehe 593
Das Vermögen der Familie 617
Die Erziehung der Kinder und die Auflösung der Familie 620
Übergang der Familie in die bürgerliche Gesellschaft 635
Die bürgerliche Gesellschaft 639
Das System der Bedürfnisse 663
Die Art des Bedürfnisses und der Befriedigung 667
Die Art der Arbeit 673
Das Vermögen 678
Die Rechtspflege 695
Das Recht als Gesetz 699
Das Dasein des Gesetzes 718
Das Gericht 727
Die Polizei und Korporation 749
Die Polizei 750
Die Korporation 775
Der Staat 788
Das innere Staatsrecht 812
Innere Verfassung für sich 874
Die fürstliche Gewalt 894
Die Regierungs-Gewalt 938
Die gesetzgebende Gewalt 955
Die Souveränität gegen aussen 1019
Das äussere Staatsrecht 1041
Die Weltgeschichte 1055
Das Orientalische Reich 1076
Das Griechische Reich 1078
Das Römische Reich 1079
Das Germanische Reich 1081
Schlussbetrachtung zur Vernunft in der Geschichte 1086
Literatur 1105
Personenregister 1115
Sachregister 1123