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Der Hadith - Urkunde der islamischen Tradition Band 3: Ehe und Familie. Soziale Beziehungen. Einsatz für die Sache des Islams  ausgewählt und übersetzt
von
Adel Theodor Khoury
Der Hadith - Urkunde der islamischen Tradition
Band 3: Ehe und Familie. Soziale Beziehungen. Einsatz für die Sache des Islams


ausgewählt und übersetzt

von

Adel Theodor Khoury

Adel Theodor Khoury (Hrsg.)

Reihe: Der Hadith. Urkunde der islamischen Tradition


Gütersloher Verlagshaus
EAN: 9783579080680 (ISBN: 3-579-08068-7)
328 Seiten, hardcover, 17 x 25cm, 2007

EUR 49,95
alle Angaben ohne Gewähr

Umschlagtext
Der Prophet als Vorbild islamischer Lebensweise

Neben dem Koran ist der Hadith die zweite Quelle der islamischen Lebensordnung.

Hier hält die islamische Tradition fest, wie Muhammad selbst den Koran lebte, auslegte und im Alltag zur Rechtleitung der Gläubigen anwandte. So enthält der Hadith Berichte über Muhammads Anweisungen und Verordnungen, seine praktische Haltung bei der Anwendung religiöser Richtlinien und über seine Haltung zu dem, was seine Gemeinde tat. Gerade der Hadith bietet viele Ansätze für ein fruchtbares Gespräch mit dem Islam.

Der dritte Band befasst sich mit dem großen Themenbereich des Ehe- und Familienlebens sowie sozialen Fragen.
Rezension
In ihrem Glauben, Denken und Handeln berufen sich Muslime in erster Linie auf den Koran, ihr heiliges Buch, und auch auf die Tradition Muhammads, des Verkünders des Islams, wie sie in den Berichten des Hadıth beschrieben wird. Der Koran ist für sie das Wort Gottes und genießt daher absolute Autorität. Die Tradition überliefert den verbindlichen bzw. vorbildlichen Weg (Sunna) des Propheten, der als Vorsteher, Leiter und Vorbild seiner Gemeinschaft eingesetzt wurde. In diesen beiden Quellen, Koran und Tradition, finden die Muslime Aussagen ihres Glaubens und Normen zur Festlegung gesetzlicher Bestimmungen, aber auch Ermahnung, Erbauung und praktische Hinweise.
Im Hadith hält die islamische Tradition fest, wie Mohammad selbst den Koran lebte, auslegte und im Alltag zur Rechtleitung der Gläubigen anwandte. So enthält der Hadith Berichte über a) Mohammads Aussprüche, Anweisungen, Verordnungen, Feststellungen, Wertungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Frage, b) Mohammads Verhalten, seine Handlungsweise in der religiösen Pflichtenerfüllung, seine praktische Haltung bei der Anwendung religiöser Richtlinien, c) Mohammads Haltung zu dem, was seine Gemeinde tat. Die arabisch-sprachigen Hadith-Sammlungen werden hier in einer auf mehrere Bände angelegten deutschen Sammlung zusammengefasst: 1. Der Glaube, 2. Die Grundpflichten und Riten, 3. Die Tugenden, 4. Soziale Fragen, 5. Der Einsatz (djihad).

Oliver Neumann, lehrerbibliothek.de
Verlagsinfo
•Der Prophet als Vorbild islamischer Lebensweise
•Einzigartige Ausgabe in deutscher Sprache, verständlich und gut nachvollziehbar
Neben dem Koran ist der Hadith die zweite Quelle der islamischen Lebensordnung.

Hier hält die islamische Tradition fest, wie Muhammad selbst den Koran lebte, auslegte und im Alltag zur Rechtleitung der Gläubigen anwandte. So enthält der Hadith Berichte über Muhammads Anweisungen und Verordnungen, seine praktische Haltung bei der Anwendung religiöser Richtlinien und über seine Haltung zu dem, was seine Gemeinde tat. Gerade der Hadith bietet viele Ansätze für ein fruchtbares Gespräch mit dem Islam.

Der dritte Band befasst sich mit dem großen Themenbereich des Ehe- und Familienlebens sowie sozialen Fragen.

Der Hadith. Urkunde der islamischen Tradition

Neben dem Koran bildet der Hadith die zweite verbindliche Quelle für die islamische Religion. Hier hält die islamische Tradition fest, wie Mohammad selbst den Koran lebte, auslegte und im Alltag zur Rechtleitung der Gläubigen anwandte. So enthält der Hadith Berichte über:

•Mohammads Aussprüche, Anweisungen, Verordnungen, Feststellungen, Wertungen und Stellungnahmen zu verschiedenen Frage;
•Mohammads Verhalten, seine Handlungsweise in der religiösen Pflichtenerfüllung, seine praktische Haltung bei der Anwendung religiöser Richtlinien;
•Mohammads Haltung zu dem, was seine Gemeinde tat.
Adel Theodor Khoury, dessen Koran-Übersetzung in der muslimischen Welt höchste Achtung besitzt, hat hier die bedeutendsten arabisch-sprachigen Hadith-Sammlungen verglichen, übersetzt und zu einer deutschsprachigen Ausgabe zusammengeführt. Entstanden ist ein fünfbändiges Werk, das in Art und Umfang einmalig im deutschen Sprachraum ist. Es öffnet eine ganz neue Tür zum Verständnis des Islams.

Die Bände im Einzelnen:

1.Der Glaube
2.Die Grundpflichten und Riten
3.Die Tugenden
4.Soziale Fragen
5.Der Einsatz (djihad) Verschiedenes

Adel Theodor Khoury, geboren 1930, Dr. theol., war bis 1993 Professor für Religionswissenschaft und Leiter des Seminars für Allgemeine Religionswissenschaften der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Umschrift und Lautwerte arabischer Buchstaben . . . . . . . . . . . . . 13

Hinweise für den Leser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Teil IV: Ehe und Familie

Kapitel 24
Ehe und Familie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Empfehlung der Ehe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Der gute Ehepartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Ehehindernisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Bedingungen und Umstände der Eheschließung . . . . . . . . . . . . 28
Die Morgengabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Festessen und Hochzeitsmahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Verkehr mit den Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Rechte der Ehepartner und ihr rechtes Verhalten . . . . . . . . . . 39
Umgang mit fremden Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Einteilen unter den Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Verschiedenes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Die Scheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Die Entlassung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Khal2 (oder: Khul2), Scheidung bei Rückgabe von etwas
Geschenktem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Eintreten einer neuen Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Wem gehört das Kind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Wohnen und Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Kapitel 25
Erbschaften und Vermächtnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Erbschaftshindernisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Erbberechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Die Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Die Eltern und die Angehörigen . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Die Schwestern und die seitliche Verwandtschaft . . . . . . . . . 62
Die Ehepartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Die Großeltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Die befreiten Sklaven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Die Blutsverwandten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Das Vermögen des Propheten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Das Testament . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Ein Drittel vermachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Kein Testament für jemanden, der erbt . . . . . . . . . . . . . . 68
Der Vormund und das Vermögen des Waisenkindes . . . . . . . 68

Kapitel 26
Sklavenbefreiung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Der Freibrief . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Rechte der Herren und Rechte der Sklaven . . . . . . . . . . . . . 74

Teil V: Staat und Gesellschaft

Kapitel 27
Regierungsverantwortung und Richteramt . . . . . . . . . . . . 79

Regierungsverantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
Berechtigung zur Übernahme der Regierungsverantwortung . . 79
Treueschwur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Gehorsam gegenüber den Zuständigen . . . . . . . . . . . . . . 83
Die Pflichten der Befehlshaber . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
Minister und Statthalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
Loyalität gegenüber dem Befehlshaber . . . . . . . . . . . . . . 89
Verbot der Bestechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
Ernennung eines Nachfolgers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Das Richteramt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
Die Bemühung um die Rechtsfindung (idjtiha¯d) . . . . . . . . . . . 96

Kapitel 28
Wirtschaftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

Erlaubte Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Ehrlichkeit und Großzügigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Verbotene Handelsware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Zinsnehmen,Wucher undWechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113
Barverkauf und Termingeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Bestehende Vorrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Dienstleistungen und Löhne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
Zur Nutzung überlassen, ausleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119
Borgen und Schulden machen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120
Landwirtschaft und Ackerbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Geschenke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Religiöse Stiftungen (Waqf) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129

Kapitel 29
Jagd und Schlachtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132

Erlaubte Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132
Verbotene Tiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Jagd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137
Schlachten von Tieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Opfertiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 142

Kapitel 30
Speisen und Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146

Die guten Sitten beim Essen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146
Die guten Sitten beim Trinken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Einige Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
Lob Gottes nach dem Essen und Trinken . . . . . . . . . . . . . 153
Gefäße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154
Gemeinschaftsessen und Gastfreundschaft . . . . . . . . . . . . . . 155
Die Speisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158
Die Getränke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162

Kapitel 31
Bekleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164

Gold und Seide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
Kleider, Ringe, Sandalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Kleider . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166
Ringe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 171
Sandalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Sauberkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173
Die guten Sitten bei der Kleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174
Anrufung beim Anziehen von Kleidern . . . . . . . . . . . . . . 177
Frauenkleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178
Rechte Sitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Hausrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
Bilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

Kapitel 32
Heilkunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192

Krankheiten mit Geduld ertragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
Zauber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Gift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194
Krankenbesuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 196
Krankenheilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
Heilkunst des Propheten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
Beschwörung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204
Gegen die Irrtümer der vorislamischen Zeit . . . . . . . . . . . . . 209
Vertrauen auf Gott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213

Kapitel 33
Rechtes Benehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214

Erlaubnis einzutreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Begrüßung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
Rechte Manieren bei der Begrüßung . . . . . . . . . . . . . . . 219
Wer soll begrüßt werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Rechter Umgang mit den Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Händeschütteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 224
Umarmung und andere Formen . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
Gute Sitten bei Versammlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Platz nehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Gute Wünsche beim Niesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
Namen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Namensgebung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Verbotene Namen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232
Umgang mit Namensgebungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Dichtung, Gesang und Spiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Dichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
Redekunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
Gesang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
Spiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239
Redensarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241

Teil VI: Einsatz für die Sache des Islams (djiha¯d)

Kapitel 34
Einsatz auf dem Weg Gottes (djiha¯d) . . . . . . . . . . . . . . . . 247

Vorzüge des Einsatzes für den Islam . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
Die Märtyrer und ihre Vorzüge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249
Grenzwächter und Spenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253
Zweck des Einsatzes und entsprechende Bestimmungen . . . . . . . 255
Pflicht zum Einsatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
Einsatz der Frauen zusammen mit den Männern . . . . . . . . 257
Auswanderung und Kampfeinsatz . . . . . . . . . . . . . . . . 258
Reisen, Tiere und Ausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Gute Sitten bei den Reisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 259
Pferde und Reittiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260
Hilfeleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
Ausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265
Der Kampf und seine Anliegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Aufruf zur Annahme des Islams . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
Verteilung der Beute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275
Tribut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
Die Gefangenen und die Güter der Feinde . . . . . . . . . . . . . . 286
Frieden undWaffenstillstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
Vertreibung der Nicht-Muslime aus Arabien . . . . . . . . . . . . . 292
Misshandlung des Propheten durch die Qurayshiten . . . . . . . . . 293

Kapitel 35
Feldzüge (ghazawa¯t) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295

Feldzug von Badr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 295
Feldzug von Uhud . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298
Grabenkrieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
Feldzug gegen die jüdischen Stämme Nadı¯r und Qurayza . . . . . . 303
Feldzug gegen die Mustaliq-Sippe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Feldzug von Hudaybiya . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304
Feldzug von Khaybar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
Feldzug von Dha¯t al-Riqa¯2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307
Feldzug des Erfolgs (Eroberung Mekkas) . . . . . . . . . . . . . . . 308
Feldzug vonHunayn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
Feldzug von Auta¯s . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312
Feldzug vonTa¯if . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313
Feldzug von Muta . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313
Feldzug von Tabu¯k . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314
Gesandte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314

Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319
Koranstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321
Bibelstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323



Vorwort
Die Muslime, die heute in der Welt über 1,3 Milliarden zählen, leben nicht nur in fernen Gebieten. Sie sind unsere unmittelbaren Nachbarn in der nicht mehr so weiten Welt und in unseren eigenen Ländern geworden. Etwa vier Millionen von ihnen, vor allem türkische Muslime, leben mitten unter uns in Deutschland. So ist es notwendig, sich über die Werte zu informieren, die ihnen ihre Religion vermittelt, und auch über die Lebensordnung, die ihrer Denkweise, ihrem sittlichen Empfinden sowie ihren Urteilsnormen zugrunde liegt. Durch eine solche Information wird das Verständnis der islamischen Religion deutlicher und differenzierter und werden die Kontaktaufnahme und das Zusammenleben mit den Muslimen erleichtert. Dialog und Zusammenarbeit mit ihnen erscheinen dann auch nicht mehr als unergiebig oder gar abwegig, sondern als angezeigt oder gar geboten. In ihrem Glauben, Denken und Handeln berufen sich dieMuslime in erster Linie auf den Koran, ihr heiliges Buch, und auch auf die Tradition Muhammads, des Verkünders des Islams, wie sie in den Berichten des Hadıth beschrieben
wird. Der Koran ist für sie das Wort Gottes und genießt daher absolute Autorität. Die Tradition überliefert den verbindlichen bzw. vorbildlichen Weg (Sunna) des Propheten, der als Vorsteher, Leiter und Vorbild seiner Gemeinschaft eingesetzt wurde. In diesen beiden Quellen, Koran und Tradition, finden die Muslime Aussagen ihres Glaubens und Normen zur Festlegung gesetzlicher Bestimmungen, aber auch Ermahnung, Erbauung und praktische Hinweise.
Nachdem ich im Gütersloher Verlagshaus eine neue Übersetzung des Korans veröffentlicht habe (4. Auflage 2007), einen 12-bändigen Koran-Kommentar (1990-2001) und eine Studienausgabe: Übersetzung und Kurzkommentar (2004, neue Ausgabe 2007), lege ich nun den Islamwissenschaftlern und dem allgemein interessierten Leser die Aussagen des Hadıth, der Urkunde der islamischen Tradition, vor. Damit sind die zwei Hauptquellen der islamischen Religion, die sich als verbindliche Richtschnur für das Denken, Reden und Tun der Muslime versteht, einer breiten Leserschaft zugänglich gemacht. Außer dem wissenschaftlichen Interesse an der Regelung rechtlicher und ritueller Fragen werden die Leser ihre Aufmerksamkeit den Aussagen schenken, die den Glauben, das religiöse Leben und das rechte Verhalten beschreiben. Darin kommt immer wieder eine Nähe zur biblischen Tradition und zur christlichen Spiritualität zum Vorschein, die den Dialog zwischen Christen und Muslimen begründet und fördert. An manchen Stellen werden aber auch die Konturen einer Kulturwelt deutlich, die eher fremd anmutet und Zurückhaltung zu empfehlen scheint. Trotz aller Verschiedenheit in der Mentalität, in der Weltanschauung und im Glauben mag der eine oder andere aufgeschlossene Leser in den Texten der islamischen Überlieferung Stellen finden, die ihn ermuntern, den Weg des Dialogs zu gehen und dieses Wagnis zu bestehen. Aufrichtiger Dialog und fruchtbare Zusammenarbeit gründen auf der Vertiefung des eigenen Glaubens, sie beginnen zugleich mit dem Bemühen um besseres gegenseitiges Verstehen und mit dem Mut, unüberbrückbare Unterschiede auszuhalten.