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Begegnung und Gespräch

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2020

BuG 189/20
Orientierung und Glauben in Zeiten der Krise

 
BuG 188/20
Die Opferung Isaaks

 
BuG 187/20
Dietrich Bonhoeffer - sein Mut macht noch heute Mut

 

2019

BuG 186/19
Christliche Tierethik: Mehr als rhetorische Behübschung?

 
BuG 185/19
Krise der Kirche oder Krise des Glaubens

 
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BuG 183/18
Hat Jesus meditiert?

 
BuG 182/18
Wunden heilen...

 
BuG 181/18
Die Ökumene der Ökologie

 

2017

BuG 180/17
Luther als Kritiker von Religion und Kapitalismus

 
BuG 179/17
... der hat die Kirche gegen sich

 
BuG 178/17
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2016

BuG 177/16
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BuG 176/16
Lucas Cranach der Ältere

 
BuG 175/16
Die Gemeinwohl-Ökonomie: ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft

 

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BuG 174/15
Als ich mit dem Papst U-Bahn fuhr

 
BuG 173/15
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BuG 172/15
Dietrich Bonhoeffer

 

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BuG 171/14
Kein Frieden ohne Religion!?

 
BuG 170/14
Das Kind als Träger eigener Rechte

 
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Martin Luther King
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Kunst und Religion

 
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BuG 162/11
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BuG 160/11
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Zwei Welten – eine Kirche

 
BuG 158/10
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BuG 157/10
In der Schöpfung Gott begegnen

 

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BuG 154/09
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BuG 153/08
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BuG 152/08
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BuG 151/08
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BuG 143/05
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BuG 135/03
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BuG 128/01
Elmar Gruber - 70 Jahre

 
BuG 127/01
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Lieben können

 
BuG 125/00
Rom und Wittenberg versöhnt?

 
BuG 124/00
... er schuf sie als Mann und Frau

 
Begegnung und Gespräch 179/2017 - ... der hat die Kirche gegen sich

Begegnung und Gespräch 179/2017
Ökumenische Beiträge zu Erziehung und Unterricht

... der hat die Kirche gegen sich

Kirchliche Stellungnahmen im öffentlichen und politischen Diskurs um Flucht, Migration und Integration



 
Begegnung und Gespräch


2017
8 Seiten, online-Ausgabe (.pdf), 21 x 30 cm

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Leseprobe

Vorbemerkung der Redaktion

Mit ihrer positiven Haltung gegenüber der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bundesregierung, gegen die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in unsichere Herkunftstaaten, für das Kirchenasyl in besonders schwerwiegenden Fällen sind die beiden Kirchen in Kritik geraten.
Werden hier nicht gesinnungsethisch die Realitäten verkannt, dass Deutschland nicht unbegrenzt Flüchtlinge und Asylsuchende aufnehmen kann? Und die Fragen zielen tiefer: Inwieweit ist der Anspruch der Kirchen begründet, zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen Stellung zu beziehen? Gibt es so etwas wie eine Migrationstheologie? Genügt es, sich auf das neutestamentliche Gleichnis vom barmherzigen Samariter zu beziehen oder auf das alttestamentliche Wort »Die Fremdlinge sollst du nicht bedrängen und bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen.« ? (Ex 23,9) Sollten sich die kirchlichen Aktivitäten nicht auf geistliche Dinge beschränken?...
Der vorliegende Artikel von Matthias Pfeufer will informieren: keine emotional aufgeheizte Debatte, sondern anhand verschiedener aktueller kirchlicher Stellungnahmen die Positionen der Kirchen darlegen, die in diesen unruhigen und lärmenden Tagen vielleicht zu wenig Gewicht erhalten.





Im Jahr 2015 waren nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Davon gelangte nur ein Bruchteil nach Europa. Der weit überwiegende Teil der Flüchtlinge verteilte sich auf die unmittelbaren Nachbarländer der Krisengebiete – so z.B. im Falle von Syrien den Libanon und der Türkei – oder verblieben als Binnenflüchtlinge in ihren Herkunftsländern.
Gleichwohl beherrschen die Themen Flucht und Migration nach Europa und Deutschland sowie die damit verbundenen Herausforderungen der Integration spätestens seit 2015 in besonderem Maße die öffentliche Debatte hierzulande. Auch Kirchenvertreter äußern sich in unterschiedlichen Formen und Formaten in der Öffentlichkeit.
Der Hildesheimer Bischof Norbert Trelle hat etwa im Februar 2015 als damaliger Vorsitzender der Migrationskommission anlässlich der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in einem Statement betont, dass die Kirche jeder Form von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entschieden entgegentritt. Wörtlich: »Wer gegen Flüchtlinge, Fremde, Migranten und Menschen anderer Hautfarbe hetzt, der hat die Kirche gegen sich.« Bischof Trelle verweist im Weiteren auf die Eindeutigkeit der kirchlichen Lehre, die in der Erklärung »Nostra Aetate« vom Zweiten Vatikanischen Konzil wie folgt formuliert wurde: »Alle rassistischen Theorien widersprechen dem christlichen Glauben und der christlichen Liebe. Wir können nicht zu Gott beten, ‚wenn wir irgendwelchen Menschen, die ja nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die brüderliche Haltung verweigern. (...) Deshalb verwirft die Kirche jede Diskriminierung eines Menschen (...) um seiner Rasse oder Farbe, seines Standes oder seiner Religion willen, weil dies dem Geist Christi widerspricht‘.«
Ein Satz, den der Kölner Erzbischof Rainer Kardinal Wölki in einem Interview 2016 gesagt hat, wurde ebenfalls heftig diskutiert: »Es sind im vergangenen Jahr [i.e.: 2015] circa 890.000 Flüchtlinge zu uns gekommen, das ist vielleicht ein Prozent unserer Gesamtbevölkerung. Da kann man nicht davon sprechen, dass wir islamisiert oder überrollt werden.« (Wölki 2016)
Weitere kirchliche Stellungnahmen aus den Organisationen und Reihen der Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland führten in Teilen der Öffentlichkeit zum Eindruck, die Kirchen würden alternativlos einer bedingungslosen Willkommenskultur das Wort reden. Mit Verweis auf Max Webers klassische Differenzierung von Gesinnungsethik und Verantwortungsethik wurde den Kirchen auch von namhaften Theologen und Philosophen vorgeworfen, nicht nach den möglichen Folgen ihrer moralischen Aufrufe zur Öffnung der Grenzen und zu einer großzügigen Aufnahme von Migranten zu fragen. Der Wiener Systematiker Ulrich H.J. Körtner fasste die Kritik wie folgt zusammen: »Das Motto ‚Kein Mensch ist illegal – Refugees Welcome!‘ ist eine gesinnungsethische Handlungsperspektive. Um mögliche Folgen für die Gesamtgesellschaft, das politische Gemeinwesen – und damit womöglich auch für die Flüchtlinge selbst – macht sie sich keine Gedanken.« (Körtner 2016, 67) Auch der Berliner Philosoph Hans Joas stößt in seinem Buch »Kirche als Moralagentur« (Joas 2016) in dasselbe Horn. In einem Vorab-Interview mit der Wochenzeitung DIE ZEIT kritisiert er, dass die migrationspolitische Entscheidung der Grenzöffnung im Sommer 2015 »mit dem Mäntelchen behängt [wurde], die einzig christliche Entscheidung gewesen« zu sein. »Wer gesinnungsethisch argumentiert, wirkt zuweilen hilflos und zuweilen arrogant. Hilflos dann, wenn jemand sich für nachweisbare Folgen seines gut gemeinten Handelns nicht interessiert, arrogant dann, wenn schon das Erheben solcher Einwände als minderwertig abqualifiziert wird.« (Joas 2016)
Dem ist zunächst entgegenzuhalten, dass kurze Stellungnahmen etwa in Form von Interviews mit Bischöfen auf ihre formatspezifischen Unzulänglichkeiten hin abzuklopfen und – zwingend – in die umfassende Sozialverkündigung der Kirchen einzuordnen sind.

Kirchliche Einsprüche zu den »Zeichen der Zeit«

Die aktuelle Debatte erinnert stark an die frühen 1990er Jahre, wo auf steigende Zuwanderungszahlen von Teilen der Bevölkerung mit Gewaltexzessen gegen Asylbewerberheime und andere Unterkünfte von Migranten reagiert wurde. Die zeitlich parallel laufende Diskussion um die Einschränkung des Art. 16 GG löste auch damals kirchliche Einsprüche aus. Eine gute Zusammenfassung der Ereignisse und der Stellungnahmen aus den Reihen der Kirchen findet sich im Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften aus dem Jahr 1994. Der Auszug aus dem Vorwort hat an Aktualität nichts verloren:
»,Flucht – Asyl – Migration‘ – mit diesen Stichworten ist einer der brisantesten Problemkomplexe gegenwärtiger (Welt-)Politik angedeutet. In der Bundesrepublik Deutschland sind die damit verbundenen Fragen von Einwanderung, Asylgewährung, Ausländerpolitik durch den erschreckenden Zuwachs ausländerfeindlicher Aktionen und rechtsradikaler Propaganda (…) in das öffentliche Bewusstsein gehoben.« (Furger/Heimbach-Steins 1994, 7)
Im genannten Jahrbuch weist der Moraltheologe Albert-Peter Rethmann auf einen wichtigen Zusammenhang hin: Wenn Kirchen offizielle Stellungnahmen zu sozialethischen Fragen abgeben, »geht es nicht um die Festlegung unanfechtbarer Glaubenspositionen im Sinn der Dogmatik« (Rethmann 1994, 190). Vielmehr ist, so Rethmann, die Migrationspolitik beispielhaft dafür, wie sich (katholische) Bischöfe in ethischen Fragen nicht aus der Vollmacht ihres bischöflichen Lehramtes heraus äußern, sondern darin ihr pastorales Amt ausüben.
Festzuhalten ist also, dass es sich keineswegs um eine neue Entwicklung handelt, weder, was die Form der Stellungnahmen anlangt, noch, was die thematische Perspektive betrifft. Vielmehr ließe sich eine kontinuierliche und intensive Auseinandersetzung dokumentieren, wofür hier aber nicht der Ort sein kann. Schlaglichtartig sei nur erinnert an das Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht »... und der Fremdling, der in deinen Toren ist.«, das vor 20 Jahren vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland herausgegeben wurde.
Mehr als zwanzig Jahre später stellen sich weitere Fragen:
- Wer nimmt die kirchlichen Einsprüche und Einwendungen außerhalb des Fachdiskurses und binnenkirchlicher Kreise überhaupt noch wahr und ernst?
- Wieweit reichen die Verlautbarungen innerkirchlich?
- Wie begründet sich der Anspruch der Kirchen und Religionsgemeinschaften, zu aktuellen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen Position zu beziehen?

Unempfindlich für die Schreie der anderen

Papst Franziskus besuchte im Juli 2013 – wenige Monate nach seiner Amtseinführung – die italienische Mittelmeerinsel Lampedusa und das dortige Aufnahmelager für Flüchtlinge aus Afrika. Er bat um Vergebung für die Tausenden Bootsflüchtlinge, die beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken waren. Er kritisierte in seiner Predigt die »Globalisierung der Gleichgültigkeit« gegenüber diesem Elend: »… wir haben den Sinn für brüderliche Verantwortung verloren. (…) Wir sehen den halbtoten Bruder am Straßenrand, vielleicht denken wir ‚Der Arme‘ und gehen unseren Weg weiter; es ist nicht unsere Aufgabe; und damit beruhigen wir uns selbst und fühlen uns in Ordnung. Die Wohlstandskultur, die uns dazu bringt, an uns selbst zu denken, macht uns unempfindlich für die Schreie der anderen; sie lässt uns in Seifenblasen leben, die schön, aber nichts sind, die eine Illusion des Nichtigen, des Flüchtigen sind, die zur Gleichgültigkeit gegenüber den anderen führen, ja zur Globalisierung der Gleichgültigkeit.« (Papst Franziskus, 8. Juli 2013)
Dass Kirche(n) angesichts dieser weltgesellschaftlichen Entwicklungen nicht schweigen dürfen, hat der Päpstliche Rat Cor Unum (= Päpstlicher Rat der Seelsorge für Migranten und Menschen unterwegs) 2013 in seiner Richtlinie für die Seelsorge »In Flüchtlingen und gewaltsam Vertriebenen Christus aufnehmen« eindeutig formuliert: »Im Bewusstsein des Ernstes der Flüchtlingssituation und der unmenschlichen Bedingungen, unter denen viele von ihnen leben, betrachtet es die Kirche zusätzlich zu ihren eigentlichen Verpflichtungen, als ihre Aufgabe, in der öffentlichen Meinung Bewusstsein für dieses dramatische Thema zu schaffen. Sie ist fest davon überzeugt, dass diese tragische Situation nicht länger andauern kann und darf.« (ebd., S. 23)
Papst Franziskus greift in seiner Enzyklika »Laudato Si« von 2015 das Problem der Migration im Zusammenhang mit dem Klimawandel und den Umweltzerstörungen auf, das sich zunehmend verschlimmert und eine dauerhafte Herausforderung im 21. Jahrhundert bleiben wird. Er weist auf das Elend hin, das durch die Umweltzerstörung immer schlimmer wird. Dennoch fehlt in den internationalen Abkommen für Klimaflüchtlinge noch jeglicher gesetzlicher Schutz und Anerkennung. Der Papst beklagt »die Last ihres Lebens in Verlassenheit« und »die allgemeine Gleichgültigkeit gegenüber diesen Tragödien, die sich gerade jetzt in bestimmten Teilen der Welt zutragen. Der Mangel an Reaktionen angesichts dieser Dramen unserer Brüder und Schwestern ist ein Zeichen für den Verlust jenes Verantwortungsgefühls für unsere Mitmenschen, auf das sich jede zivile Gesellschaft gründet.« (Papst Frankiskus 2015, 24)
Nicht nur der fehlende Schutzstatus der Klimaflüchtlinge fordert die Kirchen heraus, eine Art Anwaltschaft zu übernehmen. Die bisherigen Verlautbarungen zeigen auch hier einen hohen Grad an Differenziertheit. Beispielhaft ist die Richtlinie des Päpstlichen Rates Cor Unum. Deutlich wird hier darauf hingewiesen, dass es »in der Vergangenheit (…) sehr viel einfacher [war], zwischen freiwilliger und erzwungener Migration zu unterscheiden, zwischen denen, die fortgingen, um eine bessere Arbeit oder eine bessere Ausbildung zu finden und denen, deren Leben von Verfolgung bedroht war.« (Cor unum 2013, 4) Und weiter: »Es besteht also ein Unterschied zwischen Migranten und Flüchtlingen oder Asylbewerbern. Diese Unterscheidung muss aufrecht erhalten werden, obwohl es ‚gemischte‘ Migrationsflüsse gibt, bei denen es schwierig sein wird, zwischen den Asylbewerbern klassischer Art, denen, die andere Formen von Schutz oder Hilfe brauchen, und denen, die einfach von der Migrationsbewegung profitieren, zu differenzieren.« (ebd., 7)

Kirchen als Anwälte aller Migrantinnen und Migranten

In jedem Fall gilt: »Jeder Migrant ist eine menschliche Person, die als solche unveräußerliche Grundrechte besitzt, die von allen und in jeder Situation respektiert werden müssen« (Enzyklika »Caritas in Veritate 2009, Nr. 62).
Im oben erwähnten Vorab-Interview zeigt sich Hans Joas beeindruckt vom Engagement für Flüchtlinge in den christlichen Gemeinden. Man müsse aber, so Joas, zwei nicht gleichartige Fragestellungen unterscheiden: Zum einen die Frage, wie wir mit Menschen umgehen, die hier leben und zum anderen wen wir aufnehmen wollen und wie das so vernünftig gestaltet werden kann, »dass nicht ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung den Eindruck hat, die Kontrolle über die Zuwanderung sei verloren gegangen« (Joas 2016).
Kirchliche Verlautbarungen räumen den Nationalstaaten sehr wohl grundsätzlich das Recht ein, eine je eigene Migrationspolitik zu betreiben und Regeln für die Einwanderung festzulegen. Allerdings gilt auch, dass die Kirche »im Bewusstsein des Ernstes der Flüchtlingssituation und der unmenschlichen Bedingungen, unter denen viele von ihnen leben, (…) es (…) zusätzlich zu ihren eigentlichen Verpflichtungen, als ihre Aufgabe [betrachtet], in der öffentlichen Meinung Bewusstsein für dieses dramatische Thema zu schaffen. Sie ist fest davon überzeugt, dass diese tragische Situation nicht länger andauern kann und darf. (Cor Unum 2013, 23) Und das auch, weil die Art und Anzahl der Gründe, die erzwungene Migration hervorbringen, sich vervielfacht haben, statt zurückzugehen – dieser Umstand ist unabhängig von Wellenbewegungen in der Statistik der weltweiten Zahl von Menschen auf der Flucht.

Theologie der Migration?

Eine differenzierte und vielstimmige theologische Aufarbeitung der aktuellen sozialethischen Positionen leisten zwei Sammelbände, die 2016 in der Reihe »Theologie kontrovers« erschienen sind: einer unter dem Titel »Begrenzt verantwortlich?« (Heimbach-Steins 2016a) mit dem Schwerpunkt »Flucht und Migration« und ein zweiter, der die Herausforderungen der gesellschaftlichen Integration in den Mittelpunkt stellt. Der wohl Verkaufs-interessen geschuldete Titel »Zerreißprobe Integration« (Heimbach-Steins 2016b) wird dabei allerdings inhaltlich nicht gedeckt. Das Verdienst der Herausgeberin Marianne Heimbach-Steins ist, eine Vielzahl unterschiedlicher theologischer Positionen zu Wort kommen zu lassen und damit der Spannweite theologischer Argumentationen Raum zu geben.
Walter Lesch fragt im ersten Band nach der Notwendigkeit einer »Theologie der Migration«. Für ihn steht fest, »dass es in einer gesellschaftlich schwer zu steuernden Dynamik Stimmen [braucht] (…), die Hoffnung und Mut zur Menschenfreundlichkeit aussprechen.« (Lesch 2016, 64), auch weil »schreiendes Unrecht in der Welt (…) theologisch nicht mit Gleichgültigkeit quittiert werden« (ebd., 51) kann. Anhand von drei Dimensionen, nämlich der unabweisbaren Verpflichtung zur Hilfe, der biblisch begründeten gesellschaftlichen und auch politischen Positionierung zugunsten von Einwanderung und Asyl, sowie dem Einsatz für die friedliche Koexistenz der Religionen, skizziert Lesch eine Theologie der Migration, die in seinen Augen die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils weiterführt. Anschlussfähig ist die dritte Dimension, die womöglich die größte Herausforderung für Christinnen und Christen darstellt, an die aktuelle Sozialverkündigung der Kirche. Denn die Kirche bietet »ihre Liebe und ihren Beistand allen Vertriebenen ungeachtet ihrer Religion und ihres Hintergrunds, und respektiert in jedem von ihnen die unveräußerliche Würde des Menschen, der nach dem Bild Gottes geschaffen wurde.« (Cor Unum 2013, 3)


Bewährungsfall:
Abschiebungen nach Afghanistan

Seit Ende 2016 werden nicht anerkannte Asylbewerber nach Afghanistan »rückgeführt«, so der ministerielle Sprachgebrauch. Dabei hat sich die Sicherheitslage in Afghanistan nach übereinstimmenden Berichten von Hilfsorganisationen und dem UNHCR in den letzten beiden Jahren deutlich verschlechtert. In mehreren Stellungnahmen haben die Kirchen darauf hingewiesen, dass sie nicht grundsätzlich gegen eine Rückführung von Menschen ohne Bleibeperspektive sind, es aber für völlig inakzeptabel halten, in Gebiete abzuschieben, in denen Gefahr für Leib und Leben droht. Zuletzt hatten dies der amtierende Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stefan Heße (Hamburg) und der Vorsitzende der EKD-Kammer für Migration und Integration, Präses Manfred Rekowski (Evangelische Kirche im Rheinland) in einer gemeinsamen Pressekonferenz betont. Beide wiesen auch auf die Notwendigkeit hin, rückgeführte Personen weiterhin zu unterstützen, damit diese für sich und ihre Familien ein menschenwürdiges Leben aufbauen können.
Die unterstellte gesinnungsethische Haltung unter Ausblendung der Folgen ist nicht zu erkennen. In diesem konkreten Fall zeigt sich die Komplexität der Herausforderungen rund um Flucht, Migration und Integration.
Jeder einzelne Christ ist gefordert, seinen Beitrag zu leisten. Dass eine solche globale Verantwortung nicht nur auf der Grundlage christlicher Glaubensüberzeugungen fußen muss, hat der Berliner Philosoph Valentin Beck mit seiner wegweisenden Studie »Eine Theorie der globalen Verantwortung. Was wir Menschen in extremer Armut schulden« im vergangenen Jahr gezeigt. Die zugegebenermaßen fordernde Lektüre sei den Leserinnen und Lesern wärmstens empfohlen.

Literatur (in Auswahl):

Valentin Beck, Eine Theorie der globalen Verantwortung. Was wir Menschen in extremer Armut schulden, Berlin 2016.
Franz Furger/Marianne Heinbach-Steins, Vorwort, in: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 35 (1994), S. 7-9.
Marianne Heinbach-Steins (Hg.), Begrenzt verantwortlich? Sozialethische Positionen in der Flüchtlingskrise, Freiburg 2016.
Marianne Heinbach-Steins (Hg.), Zerreißprobe Flüchtlingsintegration, Freiburg 2016.
Ulrich H.J. Körtner, Gesinnungs- und Verantwortungsethik in der Flüchtlingspolitik, in: Marianne Heinbach-Steins (Hg.), Begrenzt verantwortlich? Sozialethische Positionen in der Flüchtlingskrise, Freiburg 2016, S. 66-81.
Walter Lesch, Brauchen wir eine »Theologie der Migration«? In: Marianne Heinbach-Steins (Hg.), Begrenzt verantwortlich? Sozialethische Positionen in der Flüchtlingskrise, Freiburg 2016, S. 51-65.
Albert-Peter Rethmann, Kirchliche Stellungnahmen zur Asyl- und Migrantenpolitik, in: Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften 35 (1994), S. 189-209.