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Internet und Recht in der Schule. Rechtliche Grundlagen und Hilfestellungen für die Schulleitung
Internet und Recht in der Schule.
Rechtliche Grundlagen und Hilfestellungen für die Schulleitung




Susanne Pacher (Hrsg.), Günther Hörz

Luchterhand
EAN: 9783472046936 (ISBN: 3-472-04693-7)
68 Seiten, geheftet, 14 x 21cm, 2001, Sonderdruck aus >>Schule, Netze und Computer<<

EUR 13,00
alle Angaben ohne Gewähr

Umschlagtext
Mit zunehmender Nutzung des Internets in der Schule stellt sich für Lehrer und Schulleiter sowie für Eltern und Schüler immer drängender die Frage danach, was erlaubt ist und was nicht, insbesondere in den Bereichen des Jugendschutzes, des Datenschutzes, des Urheberrechts. Fahrlässiger Umgang mit diesem Medium kann die Schule teuer zu stehen kommen.

Das praxisorientierte Buch befaßt sich mit den wichtigsten Rechtsfragen, die beim Internet Einsatz an Schulen von den Betroffenen beachtet werden müssen. Neben allgemeinen rechtlichen Erläuterungen konkretisiert der Frage-Antwort-Teil Fallbeispiele aus dem Schulalltag. Das Buch eignet sich als zuverlässiger Ratgeber für viele Fragen der Schulpraxis.

Zur Herausgeberin: Dr. Susanne Pacher ist Medienreferentin im Kultusministerium Baden-Württemberg und Mitherausgeberin des Loseblattwerkes »Schule, Netze und Computer«.

Zum Autor: Günther Hörz ist Jurist und Referent im Medienreferat des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Er ist Autor des Loseblattwerks »Schule, Netze und Computer«, erschienen im Luchterhand Verlag.
Inhaltsverzeichnis
Einführung

I. Schulinterne organsisatorische Maßnahmen

II. Einrichten und Betreiben von Webseiten

III. Elektronische Post (E-Mail) und digitale Signatur

IV. Verantwortlichkeit und Aufsichtspflicht

V. Jugendmedienschutz

VI. Frage-Antwort-Katalog

Anhang: Leitsätze zu wichtigen Entscheidungen

Stichwortverzeichnis
Leseprobe
Die Lehrerinnen und Lehrer einerseits fordern umfassende und erschöpfende Instruktionen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Die Schulverwaltung andererseits ist im Bereich der neuen Medien - wie in anderen Bereichen auch - schlechthin überfordert, in Nutzungsordnungen alles rechtlich abzusichern. Die Schule selbst, allen voran die Schulleitung, ist daher in der Pflicht, unter Berücksichtigung der verantwortungsvollen pädagogischen Freiheit der Lehrerinnen und Lehrer, notwendige rechtliche Vorgaben zu machen. Was in welcher Form hinsichtlich der Nutzung des Internets an einer Schule geregelt werden könnte, möchte dieser Beitrag ansatzweise aufzeigen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier Neuland betreten wird und weder auf bereits vorliegende Vorgaben von Kultusministerien der Länder noch auf einschlägige Rechtsprechung oder Literatur zurückgegriffen werden kann. Die hier angesprochenen rechtlichen Aspekte sollten daher zum Anlass genommen werden, in den Schulen selbst über den Erlass einer Nutzungsordnung nachzudenken.