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Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen Rechtlich begründete Antworten auf Fragen der Praxis zur Aufsichtspflicht, Haftung und zum Versicherungsschutz
Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen
Rechtlich begründete Antworten auf Fragen der Praxis zur Aufsichtspflicht, Haftung und zum Versicherungsschutz




Simon Hundmeyer

Carl Link Verlag
EAN: 9783556007174 (ISBN: 3-556-00717-7)
64 Seiten, paperback, 15 x 21cm, 2002, 5. Auflage

EUR 10,80
alle Angaben ohne Gewähr

Umschlagtext
Das Thema Aufsichtspflicht ist für Erzieherinnen und Erzieher wie für Träger der Kindertageseinrichtungen und für die Eltern gleichermaßen sensibel. Es ist in der Tat auch nicht einfach, aus allgemeinen Abhandlungen zur Aufsichtspflicht die richtigen Antworten auf Fragen der täglichen Praxis zu finden. Aus Unsicherheit neigt man eher dazu, die Aufsichtspflicht zum Schaden des pädagogischen Handelns enger zu sehen, als die neueren Gerichtsentscheidungen und die Rechtslehre es fordern.

Diese Broschüre will dazu beitragen, die Unsicherheit abzubauen. Sie gibt rechtlich begründete Antworten auf häufig gestellte Fragen der Praxis der Kindertageseinrichtungen. Die Grundaussage zur Eingrenzung der Aufsichtspflicht lautet: „Was pädagogisch nachvollziehbar begründet ist, kann keine Aufsichtspflichtverletzung sein."
Rezension
"Ein kompakter Ratgeber für ErzieherInnen und KinderpflegerInnen. Es werden die wohl wichtigsten Fragen zum Thema Aufsichtspflicht behandelt."

Robert Fiolka
Verlagsinfo
In diesem Werk sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen und die Auswirkungen der Rechtsprechung verständlich aufbereitet. Für die betroffenen Träger und die zuständigen Bediensteten wird ein zusammenhängender Überblick über die Verhaltensweisen und für Einzelentscheidungen gegeben. Fragen, die die tägliche Praxis stellt, veranschaulichen das Thema.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
Inhaltsübersicht 5
Abkürzungsverzeichnis 8
Literaturverzeichnis (Auswahl) 9

ERSTER TEIL: Aufsichtspflicht 11
1. Zum Verständnis von Aufsichtspflicht
1.1 Warum ist die Aufsichtspflicht immer noch ein Schreckgespenst in der sozialpädagogischen Praxis 12

2. Übernahme der Aufsichtspflicht durch eine Kindertageseinrichtung
2.1 Wie wird eine Tageseinrichtung für Kinder aufsichtspflichtig? 13
2.2 Haben der Kindergarten oder der Hort auch die Aufsichtspflicht für Besuchskinder? 14
2.3 Wer ist aufsichtspflichtig, wenn Eltern, andere Personenberechtigte oder Pflegeeltern ihr Kind zu einer Veranstaltung einer Tageseinrichtung begleiten oder mit ihrem Kind dort anwesend sind? 15
2.4 Kann auch einer minderjährigen Praktikantin die Aufsichtspflicht in einer Kindertageseinrichtung übertragen werden? 15

3. Dauer der Aufsichtspflicht in einer Tageseinrichtung für Kinder
3.1 Wann und wo beginnt die Aufsichtspflicht? l 6
3.2 Wer ist aufsichtspflichtig, wenn ein Kind mit dem Bus in den Kindergarten oder Hort kommt und von dort wieder abgeholt wird? 17
3.3 Wann endet die Aufsichtspflicht? 18
3.4 Darf ein Kind allein heimgehen? Wann trotz einer entsprechenden Erklärung der Eltern nicht? 18
3.5 Können die Eltern verpflichtet werden, ihr Kind in den Kindergarten zu bringen und von dort wieder abzuholen? 19
3.6 Was ist dem Kindergarten oder Hort zu raten, falls eine Mutter telefonisch bittet, ein Kind ausnahmsweise - normalerweise wird es vereinbarungsgemäß abgeholt - allein heimgehen zu lassen oder jemand anderem mitzugeben? 20
3.7 Wie soll sich die Kindertageseinrichtung verhalten, wenn ein Elternteil darum bittet, dem anderen Elternteil das Kind nicht mehr mitzugeben? 20
3.8 Was wird rechtlich von einer Kindertageseinrichtung erwartet, falls ein Angetrunkener ein Kind abholen will? 21
3.9 Was kann die Kindertageseinrichtung tun, wenn ein Kind nicht rechtzeitig abgeholt wird? 21

4. Art und Umfang der Aufsichtsführung
4.1 Wovon ist es abhängig, wie Aufsicht zu führen ist? 23

5. Anforderungen an die Aufsichtsführung
5.1 Was muss ein Erzieher tun, damit ihm nicht begründet der Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung gemacht werden kann? 24

6. Delegation der Aufsichtspflicht
6.1 Unter welchen Voraussetzungen darf der Aufsichtspflichtige seine Aufsichtspflicht an andere übertragen (delegieren)? 26
6.2 Kann die Aufsichtspflicht auch an eine Kinderpflegerin, Praktikantin, weitere pädagogische Kraft oder andere Personen delegiert werden? 27

ZWEITER TEIL: Aufsichtspflichtverlelzung 29
7. Folgen der Aufsichtspflichtverletzung
7.1 Arbeitsrechtliche Folgen der Aufsichtspflichtverletzung: Wann und warum kann eine Aufsichtspflichtverletzung sogar zur Kündigung führen? 29
7.2 Strafrechtliche Folgen der Aufsichtspflichtverletzung: Wann ist die Aufsichtspflichtverletzung strafbar und warum wird sie selten bestraft? 30
7.3 Zivilrechtliche Haftung
7.3.1 Wer haftet, wenn ein Kind in einer Tageseinrichtung oder bei einer Veranstaltung außer Haus geschädigt wird oder andere schädigt? 31
7.3.2 Wer haftet, falls ein Kind in einer Tageseinrichtung oder bei einer Veranstaltung außer Haus geschädigt wird? 31
7.3.3 Wer haftet, wenn ein Kind ein anderes Kind der Gruppe oder einen Dritten (Außenstehenden) schädigt? 33
7.3.4 Wen kann der Geschädigte in Anspruch nehmen, wenn mehrere Personen haften? 34
7.3.5 Wie ist der interne Ausgleich zwischen dem Träger und seinen schadensersatzpflichtigen Bediensteten oder ehrenamtlich Tätigen geregelt? 35

DRITTER TEIL: Versicherungsschutz 38
8. Gesetzliche Unfallversicherung: Wann und für welche Schäden tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein? Sind Besuchs- oder Gastkinder auch unfallversichert? 38
9. Haftpflichtversicherung: Wie können sich der Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und die aufsichtspflichtigen Erzieher gegen die (zivilrechtliche) Haftung schützen? 39

Anhang: Einschlägige Gesetze (Auszüge) 42
1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGß) 42
2. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGß Vlll)/ Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 48
3. Strafgesetzbuch (StGB) 49
3.a Straßenverkehrsordnung (StVO) 50
4. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) 51
5. Versicherungsvertragsgesetz (VVG) 54
Stichwortverzeichnis 61